Live können wir euch 2021 leider nicht hören. Aber vielleicht in unserem Modul “Musikvideo”?
Inhalte des Moduls:
- Wählt ein Lied aus, dass ihr gerne beim RSW vorgetragen hättet
- Instrumente sind nicht verpflichtend, aber wünschenswert
- Mögliche Proben und auch eine Produktion müssen unter Beachtung der jeweils aktuell geltenden Corona-Vorgaben erfolgen!
- Werdet gerne kreativ: Ein „klassischer“ Bühnenauftritt ist natürlich möglich. Nutzt die Möglichkeit aber doch, dass dieses Jahr alles anders ist. Nicht nur MTV und Viva können lustige, nachdenklich oder unterhaltsame Musikvideos produzieren!
Vorgaben:
- Wenn ihr ein Musikvideo erstellen möchtet, meldet euch „unverbindlich“ unter anmeldung@rheinischersingewettstreit.de an. Teilt dabei bitte euren Namen / Gruppennamen sowie ausgewählter Liedtitel mit.
- Einsendeschluss: 15. August 2021 über den Datenupload auf der Homepage
- www.rheinischersingewettstreit.de
- Querformat (zwingend notwendig!)
- Stellt sicher, dass das Smartphone/ die Kamera fest und sicher platziert ist
- Wenn ihr einen Ton mit aufnehmt, sorgt dafür, dass es keine ungewollten Hintergrundgeräusche gibt.
- Untertitel: optional möglich, bspw. um Gruppennamen oder Liedtitel einzublenden
- Gesamtdauer der fertig geschnittenen Aufnahme: max. 3 Minuten
- Maximale Dateigröße: 4 GB
- Dateityp: MP4, MOV
Teil nur Inhalte, die du selbst / mit deiner Gruppe erstellt hast oder für die du anderweitig die notwendigen Rechte oder Berechtigungen besitzt, sie zu teilen. D. h. ein Zusammenschnitt aus Social Media-Fotos ist nicht erlaubt. Solltet ihr Fotos verwenden, achtet darauf, dass ihr das Recht am Bild besitzt und keine Persönlichkeitsrechte verletzt – die Menschen, die abgebildet sind, müssen also damit einverstanden sein, dass dieses Bild beim RSWlan gezeigt wird.
Stellt ebenfalls sicher, dass euer Kunstwerk auf keiner anderen Plattform erstellt oder hochgeladen wurde, bei dem ihr bereits Rechte abtreten musstet.
Während des finalen Uploads deines Beitrags musst du eine Abtretungserklärung ausfüllen. Diese beinhaltet, dass die Interpretationsrechte an den Rheinischen Singewettstreit e.V. übertragen werden und somit eine Veröffentlichung im Rahmen des RSWlan 2021 (Durchführung sowie Vorabankündigung) erfolgen darf. Solltest du / die teilnehmende Gruppe hier nicht zustimmen, können wir deinen / euren Beitrag leider nicht berücksichtigen.